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   OLG Frankfurt, 26.04.2002 - 25 U 120/01   

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https://dejure.org/2002,7441
OLG Frankfurt, 26.04.2002 - 25 U 120/01 (https://dejure.org/2002,7441)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.04.2002 - 25 U 120/01 (https://dejure.org/2002,7441)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. April 2002 - 25 U 120/01 (https://dejure.org/2002,7441)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ärztliche Behandlung; Fehlerhafte Patientenaufklärung; Verlust der Zeugungsfähigkeit; Hinweispflicht; Behandlungsfehler; Aufklärungspflicht; Samenspende ; Kryokonservierung

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1
    Zur notwendigen Aufklärung über die Möglichkeit einer Konservierung einer Samenspende (Kryokonservierung) vor einer Behandlung, bei welcher der Verlust der Zeugungsfähigkeit möglich ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1192
  • OLG-Report Frankfurt 2002, 183
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.11.1993 - VI ZR 62/93

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Organisationsverschulden,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2002 - 25 U 120/01
    Wenn die heutigen medizinischen Möglichkeiten es zulassen, dem Körper Bestandteile zu entnehmen, um sie ihm später wieder einzugliedern, die mithin auch während ihrer Trennung vom Körper aus der Sicht des Schutzzwecks der Norm des § 823 Abs. 1 BGB mit diesem weiterhin eine funktionale Einheit bilden (vgl. so: BGH NJW 1994, 127 (128) für eine vernichtete Spermaprobe), dann ist die Beschädigung oder die Vernichtung solcher ausgegliederter Körperbestandteile als Körperverletzung im Sinne von §§ 823 Abs. 1, 847 Abs. 1 BGB zu werten (BGH aaO).

    In Abwägung all dieser Punkte erreicht die Höhe des vorliegend angemessenen Schmerzensgeldes nicht den Betrag von 25.000 DM, der im Falle der schuldhaften Vernichtung einer vorsorglich für eine vorhersehbare Unfruchtbarkeit abgegebenen und konservierten Samenspende eines Spenders, der sich hiermit die Möglichkeit erhalten wollte, überhaupt mit seiner Ehefrau ein gemeinsames Kind zu haben, als angemessen angenommen worden ist (vgl.: BGH NJW 1994, 127 f).

  • BGH, 14.02.1995 - VI ZR 272/93

    Verantwortlichkeit des Belegarztes für Fehler einer freiberuflich tätigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2002 - 25 U 120/01
    Ist durch eine ärztliche Pflichtverletzung für den Patienten beispielsweise eine Beweislosigkeit verursacht worden, so ist in den Fällen der Dokumentationspflichtverletzung eines Arztes in der Rechtsprechung anerkannt, daß dem Patienten zum Ausgleich für die hierdurch eingetretene Erschwernis, einen ärztlichen Behandlungsfehler nachzuweisen, eine entsprechende Beweiserleichterung zugute kommt, um auch für die Prozeßführung eine gerechte Rollenverteilung im Arzt-/ Patientenverhältnis zu schaffen (vgl. z.B.: BGH NJW 1995, 1611 ff (1612 m.w.N.)).
  • OLG Hamm, 09.07.2010 - 19 U 151/09

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung eines Rechtsstreits durch

    Ein Grund, alleine dem Anspruchsteller schon aus Billigkeitsgesichtspunkten die Kosten aufzuerlegen, kann dann gegeben sein, wenn der Anspruchsteller einen bereits verjährten Anspruch rechtshängig macht, ohne dass der Anspruchsgegner überhaupt Gelegenheit hatte, die Verjährung zu prüfen und bereits vorprozessual geltend zu machen (OLG Frankfurt, B. v. 08.02.2002, Az. 6 W 9/02, OLGR Frankfurt 2002, 183 f. = MDR 2002, 778 f).
  • OLG Frankfurt, 23.03.2010 - 8 U 238/08

    Arzthaftung: Schmerzensgeld und Schadensersatz für fehlende Aufklärung über

    (vgl. OLG Frankfurt OLG Report 2002, 183; OLG München VersR 1997, 577; OLG Karlsruhe VersR 1989, 1053; OLG Zweibrücken OLG Report 2001, 79).
  • OLG Köln, 18.07.2011 - 5 U 42/11

    Wirksamkeit der Abtretung von Forderungen eines Zahnlabors gegen einen Zahnarzt

    Das Landgericht hat sich zutreffend der in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertretenen Auffassung angeschlossen, dass Zahnlabore und ihre Inhaber nicht unter die zur Wahrung von Privatgeheimnissen verpflichteten Berufsgruppen des § 203 StGB fallen (OLG Hamm OLGR 1994, 169 f.; OLG Koblenz OLGR 2002, 66 f.; OLG Oldenburg MedR 2008, 222 f.).
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